§10 Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem
vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen
ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für
den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und
die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit
der tatsächlichen Nutzung, spätestens 6 Monate nach Erstellung der
Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate,
Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Namens eines
Models/Talents bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung
durch die Agentur.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten
Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des
vereinbarten Entgelts ist unzulässig.